Willkommen beim
Praxisinstitut Komplex gGmbH
Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen auf einem hohen Qualitätsniveau arbeiten können. Ebenso ist das Arbeitsfeld sehr facettenreich und bunt. Die sich stetig ändernden Gesellschaftsstrukturen stellen die Mitarbeiter vor ständig neue Heraus- und Anforderungen.
(Pflege-)Familien tragen entscheidend dazu bei, dass sich die Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.
In diesem wichtigen Aufgabenbereich möchten wir Ihnen mit unserem Fort- und Weiterbildungsangebot Unterstützung bieten.
Ihr Ansprechpartner
Unsere Lösungs- sowie ressourcenorientierte Beratung und Begleitung aktiviert die Fähigkeiten zur Problemlösung und Alltagsbewältigung und erweitert die Handlungskompetenzen im Krisen– und Konfliktfall.
Unser multiprofessionelles Team verfügt über langjährige Erfahrung in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung.
Fortlaufende Fortbildung und Supervision, sowie Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter gewährleisten den fachlich hohen Qualitätsstandard. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien durch unsere systemischen, ambulanten Hilfen zur Erziehung.
Elke Adam-Scholz
Institutsleitung
E-Mail:
E.Adam-Scholz@praxisinstitut-komplex.de
Mobil:
+49 1517 28 08 770
professionelle Bereitschaftspflege
Die Betreuung eines jungen Menschen in einer Bereitschaftspflegefamilie stellt eine besonders intensive Form der Hilfe zur Erziehung (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) in einer anderen Familie dar.
Die Bereitschaftspflegefamilie ist eine Pflegestelle im Sinne des § 33, Satz 2 SGB VIII.
Professionelle Bereitschaftspflegefamilien können Familien, (Ehe-)paare und Einzelpersonen sein, bei welcher in der Regel eine Erziehungsperson eine Ausbildung als Erzieherin oder ein Studium im Bereich der Sozialen Arbeit oder Pädagogik nachweisen und die Kinder bzw. Jugendliche und (im Ausnahmefall) junge Erwachsene aufnehmen, denen Hilfe zur Erziehung bzw. Hilfe für junge Volljährige auf der Grundlage eines Hilfeplanes (§ 36 SGB VIII) durch das Jugendamt gewährt wird.
weitere Expert*innen im Netzwerk
Martin Dreiucker
Triple P Trainer
Matthias Peitzmeier
Dozent für Erste Hilfe Kurse
www.pflegeleicht-akademie.de
Ralf Neier
FASD Dozent
FASzinierenD.org
Dirk Diestelhorst
IT-Coaching und Training
www.npit.eu